bdp China unterstützt Mandanten bei Grundstückserwerb

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Der Erwerb von Grundstücken erfolgt in vielen Ländern der Erde nach lokalen Besonderheiten. In China kennt man beispielsweise den deutschen Notarzwang für diese Art von Geschäften nicht. Dennoch gibt es ein spezielles Verfahren, um sowohl die Rechte der Käufer als auch der Verkäufer zu wahren und dabei sicherzustellen, dass der Verkäufer nicht sein Grundstück weggibt, ohne seinen Kaufpreis zu erhalten, oder der Käufer einen Preis bezahlt, ohne schließlich der rechtmäßige Eigentümer zu werden.

Hierfür zuständig sind lokale Property Behörden, die einen ordnungsgemäßen Ablauf von Grundstücksübertragungen sicherstellen sollen. Das Verfahren mutet für das deutsche Empfinden etwas abenteuerlich an, ist es doch nach erfolgter Überprüfung durch die zuständige Behörde ein öffentliches Bieterverfahren, bei dem in Vertretung des Käufers nur zugelassene Agenten tätig werden können.

Unser Anwalt bei bdp China, Simon Wang, hat gerade für einen Mandanten den Erwerb eines nach den Vorgaben des Mandanten schlüsselfertig erstellten Fabrikgebäudes vorbereitet und begleitet und in dem Verfahren darauf geachtet, dass alles ordnungsgemäß verläuft.

Übrigens kann der Grund und Boden in den allermeisten Regionen selbst nicht erworben werden, sondern nur ein der deutschen Erbpacht vergleichbares Land Use Right.