Unternehmensverkauf in der Krise - Distressed M&A ist die Königsdisziplin des Unternehmensverkaufs
Die Zeiten waren zuletzt nicht günstig für die Suche nach Investoren und Unternehmensnachfolgern. Auch jetzt warten viele potenzielle Investoren noch ab, ob sich die Konjunkturerholung als dauerhaft erweist. Trotzdem ist es mit Erfahrung und Know-how möglich, auch derzeitig Unternehmen zu verkaufen.
Insbesondere ausländische Investoren eruieren derzeitig den deutschen Markt und suchen günstige Einstiegsmöglichkeiten für ein Investment in Deutschland. Wichtig ist eine professionelle M&A-Begleitung dieser Transaktion, um die richtigen Käufer bzw. Investoren zu finden. bdp ist in diesem Markt seit fast zwei Jahrzehnten erfolgreich tätig und hat auch gerade im schwierigen Jahr 2010 etliche Unternehmen aus der Krise oder gar als Dienstleister für Insolvenzverwalter aus der Insolvenz heraus verkaufen können.
Der Verkauf eines Unternehmens ist grundsätzlich als Verkauf von Gesellschaftsanteilen (Share Deal) oder durch Verkauf der einzelnen Vermögensgegenstände möglich (Asset Deal). Bei einem Asset Deal ist grundsätzlich die Gesellschaft – gegebenenfalls auch die insolvente Gesellschaft – selbst Veräußerin. Bei einem Share Deal verkauft der Gesellschafter die Anteile.
Bei einem Verkauf eines Krisenunternehmens – vor Insolvenz – ist immer auch das Anfechtungsrisiko zu beachten. Anfechtungsgefährdet sind vor allem Rechtsgeschäfte, die innerhalb von drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingegangen werden. Das Risiko besteht darin, dass ein späterer Insolvenzverwalter diese Rechtsgeschäfte anficht. Die wesentlichen Kriterien sind in den §§ 130 ff. InsO geregelt.
Indizien, die später zu einer Anfechtung führen können, sind z. B.
- keine gleichwertige Gegenleistung (zu geringer Kaufpreis)
- bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers
- der Käufer hat Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit
Die mit einer Anfechtung verbundenen Rechtsfolgen sind so schwerwiegend, dass eine gründliche Prüfung für jeden Erwerber zwingend notwendig ist, denn sie bestehen in der Rückgabe der erworbenen Vertragsgegenstände (Vermögensgegenstände oder Anteile). Der Käufer hat dann üblicherweise nur noch eine Insolvenzforderung (mit minimaler Quote).
Die Anfechtungsrisiken bei einem Erwerb aus der Insolvenz sind geringer. Es gibt weitere Vorteile bei einem Erwerb aus der Insolvenz, denen naturgemäß – wie immer im Leben – auch erhebliche Nachteile gegenüberstehen.
Als Vorteile sind zu nennen:
- Das Insolvenzrecht ermöglicht eine Haftungsfreistellung für bestimmte Verbindlichkeiten ab Antragstellung, z. B. Steuerschulden.
- Der Personalabbau in der Insolvenz ist etwas einfacher möglich als ohne die Regelungen des Insolvenzrechts. Wichtig ist, dass der Insolvenzverwalter die entscheidenden Weichen stellt, wobei viele Aspekte des deutschen Arbeitsrechts zwar gemildert, aber in den Grundstrukturen erhalten sind.
- Bei einem Erwerb aus der Insolvenz kommt meist nur der Asset Deal infrage, wobei keine Schulden mit übernommen werden müssen. Häufig kann der Investor auch eine Auswahl der nur dringend erforderlichen Wirtschaftsgüter treffen und muss also nicht alle Wirtschaftsgüter erwerben. Zudem bietet der Asset Deal für den Erwerber häufig die Möglichkeit, den Kaufpreis steuerlich besser geltend machen zu können als bei dem Erwerb von Anteilen.
Es sind allerdings auch einige Nachteile bei dem Erwerb aus der Insolvenz zu beachten:
- Berücksichtigungen von Absonderungsrechten sollten frühzeitig besprochen werden, denn auch dies hebelt das Insolvenzrecht nicht aus.
- Die Entscheidungsstrukturen sind häufig sehr formalistisch, denn in der Regel kann der vorläufige Insolvenzverwalter keinerlei Veräußerungen vornehmen, sondern erst mit seiner Bestellung zum endgültigen Insolvenzverwalter, wobei er häufig auch an einen Gläubigerausschuss gebunden ist.
- Die ansonsten im Rahmen von Unternehmensverkäufen üblichen Gewährleistungen und Freistellungen wird man in der Regel bei einem Kauf aus der Insolvenzmasse niemals erhalten.
- Auch die Aussicht auf eine Ertragssicherheit ist naturgemäß bei einem insolventen Unternehmen unsicherer. Insofern hängt der Erfolg des Deals viel vom Know-how und dem Unternehmenskonzept des Erwerbers ab. Häufig muss auch ausreichend Working Capital vom Investor mitgebracht werden.
Die erfolgreiche Durchführung hängt somit entscheidend von der erfolgreichen Strukturierung und auch professionellen Verhandlungsbegleitung ab. bdp ist hier für Unternehmen des gehobenen Mittelstands mittlerweile eine sehr angesehene Adresse in Deutschland.
Erfolgreich Investoren gesucht
Über die M.A.L. Magdeburger Artolith GmbH haben wir bereits in bdp aktuell 61 berichtet. Dort hatte der bdp-Interimsmanager zunächst alleinvertretungsberechtigt einen M&A-Prozess eingeleitet. Dieser wurde nach der unvermeidbaren Insolvenz durch den Insolvenzverwalter fortgesetzt und auf dessen Bitten weiterhin von bdp begleitet. Der M&A-Prozess ist nun erfolgreich abgeschlossen und das Werk an einen italienischen Investor verkauft worden.
Auch bei der HIT/WHF-Unternehmensgruppe, die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie alte vertragliche Verpflichtungen in eine schwere Krise geraten war, konnte bdp die Investorensuche erfolgreich gestalten. Wir haben darüber hinaus die komplizierten Verhandlungen über das Entschuldungs- und Finanzierungskonzept begleitet, die auch eine Vereinbarung mit dem Land über eine Landesbürgschaft umfasste. Somit konnte das Unternehmen durch eine Investorenlösung erfolgreich saniert werden.