Es gibt nur wenige Industrienationen, die ihre Bürger so hoch besteuern wie Deutschland. Grund genug, dem Finanzamt in den letzten Wochen des Jahres ein Schnippchen zu schlagen. Das geht mit diesen Tipps.

1. Werbungskosten

Sie sind der Klassiker unter den Steuerspartipps. Der Fiskus gewährt automatisch den sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag. Dieser beläuft sich auf 1230 Euro pro Jahr. Bis zu dieser Summe können Arbeitnehmer alle Kosten pauschal absetzen, die durch die Arbeit entstehen. Darunter fallen beispielsweise Büromaterialien oder ein neuer Laptop.

Interessant wird es, wenn die Werbungskosten bereits knapp unter der Marke von 1230 Euro liegen oder diese bereits übersteigen. Dann lassen sich noch mehr Steuern sparen. In diesem Fall sollten Steuerpflichtige in Betracht ziehen, noch im laufenden Jahr ohnehin anstehende Anschaffungen zu tätigen. Die Ausgaben müssen dann allerdings dem Finanzamt nachgewiesen werden. Und die Ware muss bis zum 31. Dezember 2024 geliefert sein. Eine reine Bezahlung reicht nicht.

Bei sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern, beispielsweise einem Bürostuhl, gilt eine Obergrenze von 800 Euro pro Jahr. Höhere Beträge müssen auf mehrere Jahre verteilt werden. Eine Ausnahme gilt für IT-Ausgaben wie Laptops oder Software. Sie sind sofort und unbegrenzt abzugsfähig.

2. Inflationsausgleichsprämie

Zu Zeiten der galoppierenden Inflation führte der Staat eine Ausgleichsprämie ein. Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern einen Bonus in Höhe von maximal 3000 Euro zahlen, bei dem weder Steuern noch Sozialabgaben anfallen. Der Betrag kann auf mehrere Termine verteilt werden. Diese Regelung gilt aber nur noch bis Ende des laufenden Jahres. Steuerpflichtige können sich also überlegen, ob sie mit ihrem Arbeitgeber statt über eine Gehaltserhöhung besser über eine Inflationsausgleichsprämie verhandeln, falls sie diese noch nicht erhalten haben.

3. Handwerkerkosten

Erneuerungen oder Reparaturen in den eigenen vier Wänden können steuermindernd angesetzt werden. Das Finanzamt erkennt Zahlungen von bis zu 6000 Euro an Handwerker pro Jahr an. Von diesen können 20 Prozent, also 1200 Euro, von der Steuer abgezogen werden. Das gilt allerdings nicht für Material-, sondern nur für Arbeits- und Fahrtkosten sowie für Maschinenmieten. Diese sollten aus der Rechnung eindeutig hervorgehen. Schätzungen erkannt das Finanzamt nicht an. Außerdem müssen die entsprechenden Rechnungen per Banküberweisung oder EC-Karten-Zahlung erfolgen.

Jetzt kommt der Clou: Entscheidend ist nicht, wann die Arbeiten ausgeführt werden, sondern wann die Rechnung gestellt und beglichen wird. Es ist also möglich, noch in den letzten Wochen des Jahres Handwerkerarbeiten beispielsweise für das Frühjahr 2025 zu vereinbaren und eine Abschlagsrechnung noch in diesem Jahr steuerlich zu nutzen. Steuerzahler sollten also überprüfen, ob sie die Obergrenze von 6000 Euro schon ausgeschöpft haben. Falls nicht, wäre eine Rechnung für anstehende Arbeiten steuerlich nutzbar.

4. Haushaltsnahe Dienstleistungen

Eine ähnliche Regelung gibt es für haushaltsnahe Dienstleistungen, die im oder zumindest in der Nähe des Haushalts ausgeübt werden. Dazu zählen beispielsweise Reinigungs- und ambulante Pflegearbeiten, Gärtner oder auch der Winterdienst. Hier können in Summe pro Jahr sogar 20 Prozent von insgesamt 20.000 Euro beim Finanzamt geltend gemacht werden. Die entsprechende Steuerersparnis beläuft sich somit auf maximal 4000 Euro. Auch hier ist auf eine Banküberweisung oder Zahlung mit EC-Karte zu achten.

5. Spenden

Gutes tun und Steuern sparen - mit Spenden an gemeinnützige Organisationen geht das. Bis zu einem Betrag von 300 Euro reicht dem Finanzamt ein Kontobeleg. Bei höheren Beträgen muss es eine Spendenquittung geben, die dem Finanzamt auf dessen Verlangen vorzulegen ist. Der Fiskus betrachtet Spenden als Sonderausgaben. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des jährlichen Einkommens von der Steuer abgesetzt werden.

6. Betreuungskosten

Pro Kind bis zu einem Alter von 14 Jahren können Eltern bis zu 6000 Euro an Betreuungskosten pro Jahr beim Finanzamt geltend machen. Zwei Drittel dieser Kosten, also 4000 Euro, können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Das ist aber noch nicht alles.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir Ihnen beim Steuern sparen helfen sollen.