Ab 2012 ändert sich die Besteuerung von Kapitalauszahlungen aus einer privaten Altersversicherung
Eine private Rentenversicherung sollte integraler Bestandteil einer angemessenen Altersvorsorge sein. Dabei müssen neben der Rendite auch die steuerlichen Aspekte genau berücksichtigt werden. Wenig bekannt ist, dass zum Jahreswechsel 2011/12 die steuerlichen Rahmenbedingungen so geändert werden, dass für Neuabschlüsse die Geburtsjahrgänge 1962 und 1963 eine Vertragsunterzeichnung noch 2011 genau prüfen sollten.
Prinzipiell gilt für Kapitallebensversicherungen, die seit 2005 abgeschlossen wurden, dass ihre Erträge zum Zeitpunkt der Auszahlung voll besteuert werden. Dabei werden von der Auszahlungssumme, der sogenannten Ablaufleistung, die eingezahlten Beiträge abgezogen. Für die verbleibende Differenz ist Einkommensteuer fällig, und zwar jeweils der volle individuelle Steuersatz im Jahr der Auszahlung.
Altersgrenze wird erhöht
Der volle Einkommensteuersatz wird auf den halben Satz reduziert, wenn der Versicherungsvertrag mindestens zwölf Jahre läuft und die Auszahlung erst nach dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers fällig ist. Diese Altersgrenze wird für Neuverträge ab 2012 um zwei Jahre auf 62 Jahre erhöht.
Wer also im September 1963 oder früher geboren wurde, kann mit einem sofortigen Vertragsabschluss dann ab September 2023 die hälftig besteuerte Rente mit 60 genießen. Wer bis Januar 2012 zögert, kommt in den Genuss der Steuerersparnis nur, wenn er bereits im Januar 1962 oder früher geboren wurde.