Mit teleboerse.de sprach bdp-Gründungspartner Dr. Michael Bormann über die steuerliche Behandlung von Dividenden

____In Deutschland gilt seit dem 01. Januar 2009 die sogenannte Abgeltungssteuer. Danach werden Veräußerungsgewinne von Aktien und Derivaten, aber auch Dividendenzahlungen mit 26,375 Prozent (25 Prozent Abgeltungssteuer plus Soli) besteuert. Zusätzlich fällt noch die Kirchensteuer an. Gibt es denn gar keine legalen Schlupflöcher?

Dr. Michael Bormann: Grundsätzlich leider nein. Allerdings gilt der Sparerpauschbetrag. Bei Alleinstehenden werden die Dividenden also erst ab einer Summe von 801 Euro besteuert. Die Dax-Konzerne kommen in diesem Jahr auf eine durchschnittliche Dividendenrendite von 3,3 Prozent.

Das heißt, dass ein Anleger für knapp 25.000 Euro den Dax halten könnte, ohne die anfallenden Dividenden versteuern zu müssen. Ganz legal. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Pauschbetrag sogar auf 1.602 Euro.

____Welche Möglichkeiten haben Anleger noch, Steuern zu sparen?

Es gibt ein paar Unternehmen, die zahlen die Dividende nicht aus dem Jahresüberschuss, also dem Gewinn, sondern aus der Kapitalrücklage. Auf diesem Konto befinden sich unter anderem Zahlungen, die nicht ins Nennkapital der Gesellschaft geflossen sind. Wird die Dividende daraus finanziert, ist sie zumindest erst einmal steuerfrei.Die prominentesten Unternehmen sind sicherlich die Deutsche Telekom und die Deutsche Post.

____Sie sagten eben, dass die Dividende „erst einmal steuerfrei“ sei. Droht denn so etwas wie eine Nachversteuerung?

Das hängt davon ab, wann ich die Aktie gekauft habe. Die Dividenden von Telekom und Post sind dann steuerfrei, wenn ich die Aktien vor Einführung der Abgeltungssteuer, also vor dem 01. Januar 2009 erworben habe. Habe ich die Aktien danach gekauft, wird die Dividende beim Verkauf der Aktie nachversteuert. Allerdings auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Der Fiskus zieht bei seiner Berechnung die Dividende vom Kaufkurs der Aktie ab. Ist der Verkaufskurs nicht höher als der um die Dividende verminderte Kaufkurs, fällt keine Steuer an. Es gilt also folgende Rechnung: Verkaufskurs – (Kaufkurs – Dividende) < 0 = keine Steuerzahlung.

____Wie sieht es denn bei ausländischen Aktien aus? Hier gibt es ja beispielsweise im Versorger- oder Telekombereich ebenfalls eine Reihe von Unternehmen, die regelmäßig aufgrund ihrer hohen Dividendenrendite empfohlen werden. Die italienische Eni oder die spanische Telefonica werden ja immer wieder als Dividendenstars angepriesen.

In den meisten Ländern gibt es eine Quellensteuer. Da passiert es in einem ersten Schritt, dass die Dividende zuerst mit der im Ausland erhobenen Quellensteuer und dann noch einmal mit der deutschen Abgeltungssteuer (plus Soli und Kirchensteuer) belastet wird. Dadurch vermindert sich die Dividendenrendite dramatisch.

____Es gibt doch aber mit rund 80 Ländern ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen, das – wie der Name es bereits sagt – eine doppelte Besteuerung verhindern soll?

Das ist grundsätzlich richtig. Der Anleger kann sich das im Ausland zuviel gezahlte Geld theoretisch zurückholen. Praktisch ist das nicht immer ganz einfach. Insbesondere Spanien und Italien sind für lange – zum Teil jahrelange - Bearbeitungszeiten und hohe bürokratische Hürden berüchtigt. Zudem kosten die entsprechenden Erstattungsanträge zwischen 20 und 85 Euro.

____Was heißt dies konkret für die Dividendenstrategie eines Anlegers?

Unter rein steuerlichen Aspekten ist eine Dividendenstrategie mit deutschen Aktien zu bevorzugen. Aus Gründen der Risikostreuung sollte man sich aber bestimmt nicht nur auf den deutschen Markt fokussieren. Eine Dividendenstrategie mit ausländischen Aktien rechnet sich aber erst ab einem gewissen Investitionsvolumen, da die Kosten und der Aufwand für die Steuererstattung erst einmal verdient werden müssen.

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