Die Rallye für den Jahresabschluss und die Steuergestaltung hat begonnen
Das Jahr neigt sich rasant dem Ende zu, und um zu vermeiden, dass die bdp-Mandanten vom Jahreswechsel unerwartet überrascht werden, bieten wir im November noch spezielle Termine zur Vorbesprechung der Jahresabschluss- und Steuergestaltung 2013 an. Bitte nehmen Sie diese Möglichkeit unbedingt wahr!
Geprüft werden sollten generell steuerliche Gestaltungen zur Reduzierung der Steuerlast 2013 und insbesondere Gestaltungen zur Erhöhung der bilanziellen Eigenkapitalquote für den Jahresabschluss 2013, die man durch geschickte Zahlungstransaktionen in den letzten Dezembertagen noch gestalten kann (jedoch nicht mehr nach Ablauf des Geschäftsjahres).
Wir weisen ferner darauf hin, dass für unsere Mandanten mit Investitionsstandorten in den neuen Bundesländern die Investitionszulage mit Ablauf des 31. Dezember 2013 beendet wird. Für Einzelinvestitionen, die noch in 2013 abgeschlossen also: angeschafft oder hergestellt werden, beträgt die Grundzulage noch 2,5 % und bei sogenannten KMU-Unternehmen auf bewegliche Anlagegüter 5 %. Der Verbleibenszeitraum der Investitionsgüter beträgt nach wie vor 5 Jahre (für KMU 3 Jahre).
Nach wie vor möglich ist es, für kleinere Unternehmen (mit einem Eigenkapital bis zu 250.000 Euro) einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g EStG in Vorgriff auf Investitionen zu bilden, die 2014 bis 2016 vorgenommen werden sollen. Der Abzugsbetrag beträgt hierbei maximal 40 % der voraussichtlichen Investitionssumme und reduziert den steuerlichen Gewinn im Jahre 2013. Auch hierfür muss ggf. eine Gestaltung noch im Wirtschaftsjahr 2013 erfolgen, um das Eigenkapital auf die erforderliche Maximalhöhe zu drücken (z. B. durch noch in 2013 vorzunehmende Gewinnausschüttungen).
Weiterhin können zu diesem Termin die Zeitschiene für die Jahresabschlusserstellung und die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen für die Steuererklärungen besprochen werden, sodass der spätere Bearbeitungsablauf reibungslos vonstattengehen kann.