Gute Nachrichten aus Andalusien: Hier begünstigt nun ein neues Erbrecht die Erben mit erhöhten Freibeträgen
Es gibt gute Nachrichten für Eigentümer, die in Andalusien einen Besitz (Liegenschaften, Geldanlagen...) haben, da es für die Region Andalusien eine neue Erbschaftssteuerregelung gibt, die die Erben begünstigt.
Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine spezielle Regelung für Andalusien (wo bdp in Marbella vertreten ist) handelt, da die Erbschaftssteuerregelung in Spanien für jede Region unterschiedlich ist.
Seit 01.01.2018 sind in der Region Andalusien die Freibeträge der „Erbschaftsmasse“ (zu vererbendes Vermögen) von 250.000 Euro pro Erbe auf 1,0 Mio Euro pro Erbe angestiegen.
Wir bei bdp gehen davon aus, dass das sehr gute Nachrichten für Eigentümer in Andalusien sind, denn ab Anfang des Jahres muss nur der Erbbetrag pro Erbe, der über 1,0 Mio Euro liegt, versteuert werden. Es handelt sich also um einen echten Freibetrag. Wenn z.B. eine Erbschaftsmasse von 1,6 Mio Euro hinterlassen werden sollte und es gäbe dafür zwei Erben, würde keine Erbschaftssteuer anfallen, da jeder der Erben einen Freibetrag von 1,0 Mio Euro hätte; im Falle, dass es nur einen Erbe gäbe, würde dieser „nur“ den Differenzbetrag von 600.000 Euro versteuern müssen.
Leider gibt es auch Einschränkungen zu dieser Regelung, da diese nur für die direkten Erben des Nachlassers gilt (Kinder, Ehepartner und Enkelkinder), so dass für die restlichen Erben der Freibetrag in dieser Höhe nicht angewandt werden darf.
Eine weitere Einschränkung ist, dass das bestehende Vermögen der Erben im Moment des Ablebens ebenfalls nicht höher als auch 1,0 Mio Euro sein darf. Aber im Falle von Nichtresidenten in Spanien, wird dazu nur das Vermögen, welches sich in Spanien befindet, berücksichtigt.
Bezüglich Schenkungen hat man den Freibetrag analog auch auf 1,0 Mio Euro erhöht, jedoch in diesem Fall leider nur für Spanier und nur unter gewissen Umständen. Er gilt nicht für Ausländer, nicht einmal, wenn diese zur EU gehören, obwohl es zurzeit schon Urteile gibt, ihn auch anzupassen, damit der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt wird.
Selbstverständlich sind dieses nur die Grundlinien für die steuerlichen Veränderungen, die sich in Andalusien ergeben haben, und gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung zur weiteren Beratung in diesen oder anderen Themen.