BMF veröffentlicht Frage-Antwort-Katalog

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG 2011) sollen mit Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) ab dem 1. Juli 2011 die bislang sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert und so Bürokratiekosten der Wirtschaft in Milliardenhöhe abgebaut werden. Der Bundestag hat die Neuregelungen am 09.06.2011 in Dritter Lesung beschlossen, der Bundesrat behandelt sie am 08.07.2011.

Aber schon im Vorfeld wurden eine Vielzahl von Fragen zur konkreten Ausgestaltung der zukünftigen Regelung an das Bundesministerium der Finanzen herangetragen. Die wichtigsten hat das BMF auf seiner Website in einem Frage-Antwort-Katalog gesammelt und interessierten Bürgern und Unternehmen zur Verfügung gestellt. Die zentrale Passage zur weitgehenden Aufhebung der bislang sehr rigiden Vorschriften über die Echtheitsprüfung von elektronischen Rechnungen lautet dabei:

„Die Neuregelung der elektronischen Rechnungsstellung ist technologieneutral ausgestaltet. Das bedeutet, dass kein bestimmtes technisches Übermittlungsverfahren vorgeschrieben ist. Der Rechnungsaussteller ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, in welcher Weise er zukünftig Rechnungen übermittelt, sofern der Empfänger dem zugestimmt hat.

Verwendet der Unternehmer keine qualifizierte elektronische Signatur oder das EDI-Verfahren, ist durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schafft, sicherzustellen, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts sowie die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet sind. Wie das geschehen soll, legt jeder Unternehmer selbst fest.“

mehr: www.bundesfinanzministerium.de