Das Jahr 2023 bringt tatsächlich manche steuerliche Verbesserung. bdp-Gründungspartner Dr. Michael Bormann hat den Überblick.
Ein neues Jahr darf in Deutschland nicht ohne Neuerungen bei den Steuern beginnen - so auch 2023 nicht. Diesmal werden allerdings ein paar Regelungen tatsächlich verbessert oder vereinfacht.
Spitzensteuersatz erst bei höherem Einkommen
Bei Jahreseinkommen greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab dem Jahr 2023 erst ab einem Gesamtbetrag von 62.810 Euro. Vorher lag die Grenze bei 58.597 Euro pro Jahr. Außerdem entfällt der Solidaritätszuschlag bei allen Steuerpflichtigen, die pro Jahr weniger als 66.915 Euro verdienen. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebensgemeinschaften gelten jeweils die doppelten Beträge.
Gleichzeitig erhöht sich der Grundfreibetrag von 10.347 auf 10.908 Euro pro Jahr. Bei Einkommen bis zu dieser Höhe werden keine Steuern fällig.
Sparerfreibetrag steigt
Der Pauschbetrag fürs Sparen erhöht sich von bislang 801 auf 1.000 Euro. Auch hier gilt für Verheiratete oder eingetragene Lebensgemeinschaften der doppelte Betrag, also 2.000 Euro. Bis zu dieser Höhe sind Einnahmen wie Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne bei Wertpapiergeschäften von der Steuer befreit. Bei höheren Beträgen gilt weiterhin die Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus der etwaige Solidaritätszuschlag. Außerdem will der Gesetzgeber künftig bei Ehegemeinschaften und eingetragenen Lebensgemeinschaften einen Verlustausgleich bei Kapitaleinkünften gestatten. Konkret bedeutet dies, dass die Gewinne eines Partners mit den Verlusten des anderen verrechnet werden können. Das war bislang nicht möglich.
Kindergeld legt zu
Ab 2023 gibt es für jedes Kind pro Monat 250 Euro. Für die beiden ersten Kinder bedeutet dies eine Erhöhung um 31 Euro, für das dritte Kind gibt es immerhin noch 25 Euro mehr Geld. Gleichzeitig steigt der Kinderfreibetrag pro Kind und Elternteil von bislang 2.810 Euro auf 3.012 Euro pro Jahr.
Mehr Geld fürs Homeoffice
Außerdem werden mit dem neuen Jahr die Beträge fürs Homeoffice erhöht. Bislang gab es für 120 Tage eine Pauschale von jeweils fünf Euro, also insgesamt maximal 600 Euro pro Jahr. Jetzt gewährt der Gesetzgeber für 210 Tage pro Jahr eine Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag, wodurch sie auf insgesamt maximal 1.260 Euro steigt. Für den Steuerabzug ist kein separates Arbeitszimmer nötig. Dadurch sollen insbesondere Familien mit kleineren Wohnungen entlastet werden. An den Tagen im Homeoffice können Steuerzahler keine Fahrtkosten von zuhause zur Arbeit als Werbungskosten geltend machen. Gibt es dagegen ein eigenständiges Arbeitszimmer, das genutzt wird, da der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, gilt ein Pauschbetrag in Höhe von 1250 Euro pro Jahr. Früher handelte es sich um einen Höchstbetrag, der nun künftig pauschal gewährt wird.
Steuerfreier Inflationsbonus
Nach dem Coronabonus gibt es jetzt den Inflationsbonus. Arbeitgeber können ihren Angestellten seit dem 01. Oktober insgesamt eine Prämie von bis zu 3.000 Euro zahlen. Dabei werden weder Steuern noch Sozialabgaben fällig. Die Zahlung kann einmalig oder in mehreren Beträgen erfolgen. Der Inflationsbonus gilt noch bis Ende 2024.
Höhere Abschreibungen von Wohngebäuden
Der sogenannte lineare AfA-Satz wird 2023 von bislang zwei auf drei Prozent erhöht. Dadurch können Immobilienbesitzer die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wohngebäuden schon in 33 Jahren und nicht mehr über 50 Jahre verteilt abschreiben. Ob das den benötigten Neubau von Wohnungen spürbar belebt, bleibt abzuwarten. 2022 wurden deutlich weniger als die von der Regierung anvisierten 400.000 Einheiten gebaut.
Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
Die Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen sind künftig bis zu einer Leistung von 30 kW bei Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien beziehungsweise 15 kW bei einzelnen Wohneinheiten steuerfrei. Es gilt der jeweils günstigere Wert. Die Immobilien müssen überwiegend für Wohnzwecke genutzt werden.
Aber: Weniger Förderung für E-Autos
Der Kauf eines neuen Elektroautos wird dagegen ab 2023 weniger bezuschusst als bisher. Bei einem Kaufpreis bis 40.000 Euro gibt es nur noch einen Zuschuss von 4.500 Euro plus einen Herstellernachlass von voraussichtlich 2.250 Euro. Bis Ende 2022 zahlt der Staat noch 6.000 Euro dazu, und der Herstellernachlass liegt bei 3000 Euro je Fahrzeug. Bei neuen E-Autos, die maximal 65.000 Euro kosten, gibt es statt 5.000 nur noch 3.000 Euro. Und der Herstellernachlass sinkt voraussichtlich von 2.500 auf 12.50 Euro. Plug-in-Hybride werden gar nicht mehr gefördert.