Wer als Airbnb-Vermieter hierzu Beratungsbedarf hat, möge sich an seinen bdp-Berater wenden.
Bereits im Jahr 2018 hat die Hamburger Steuerfahndung zusammen mit dem Bundeszentralamt für Steuern eine Gruppenanfrage an Irland mit der Bitte um Herausgabe der Daten für in Deutschland vermittelte Vermietungsumsätze gestellt. Ein Gericht in Irland hat nun letztinstanzlich grünes Licht für die Herausgabe der Daten gegeben.
Nun hat die Hamburger Finanzbehörde darauf hingewiesen, dass die Daten jetzt ausgewertet und, soweit diese nicht Hamburg betreffen, an die betreffenden Finanzämter zur Auswertung weitergeleitet werden.
Wer also als Airbnb-Vermieter tätig war oder ist und in dieser Angelegenheit Beratungsbedarf hat, möge sich bitte gerne an seinen bdp-Berater wenden.