Wirrwarr bei Mehrwertsteuer und kalter Progression müssen weg, die Vermögenssteuer darf nicht kommen und die Abgeltungssteuer muss bleiben
Fast jeden Tag äußern sich die Politiker der verschiedenen Parteien mit ihren Vorschlägen zum Thema Steuern. Was davon letztendlich umgesetzt wird, hängt maßgeblich von der Bundestagswahl im Herbst 2017 ab. Doch schon heute ist klar, was eigentlich sinnvoll wäre – fünf Vorschläge:
1. Weg mit der kalten Progression
Dieser Begriff beschreibt die steuerliche Mehrbelastung, die dann entsteht, wenn der Steuertarif nicht an die Preissteigerung angepasst wird. Angesichts der Inflation bekommen zum Beispiel Angestellte und Arbeiter höhere Löhne und rutschen damit in einen ebenfalls höheren Steuertarif. Wenn dieser jedoch nicht an die Teuerungsrate angepasst ist, bleibt von der Brutto-Lohnerhöhung netto, also nach Steuern, kaum etwas übrig. Das finden eigentlich alle Parteien ungerecht. Eine Dämpfung der kalten Progression hat damit ganz gute Chancen, tatsächlich nach der nächsten Bundestagswahl umgesetzt zu werden.
2. Keine Vermögenssteuer
Vor allem die Grünen fordern die Einführung einer von ihnen sogenannten Superreichen-Steuer. Allerdings droht eine Vermögenssteuer gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Denn praktisch ist es kaum möglich, Geld- und Sachvermögen einheitlich zu bewerten. Auf jeden Fall wäre dies mit einem extrem hohen Bürokratieaufwand verbunden. Personengesellschaften könnten zudem ins Ausland abwandern, wenn deren Eigentümer zur Kasse gebeten werden. Unter dem Strich würde für den Staat nicht viel übrig bleiben.
3. Abgeltungssteuer erhalten
Politiker aus fast allen Parteien finden es ungerecht, dass Kapitaleinkünfte, also Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen, pauschal mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer belegt werden. Denn das sei weniger als der Spitzensatz bei der Einkommenssteuer. Das stimmt so allerdings nicht ganz. Denn die Gewinne wurden zuvor bereits auf Unternehmensebene besteuert. Dadurch addiert sich die tatsächliche Steuerlast von ausgeschütteten Gewinnen auf mehr als 48 Prozent. Das ist deutlich mehr als der Spitzensatz bei der Einkommenssteuer von 42 Prozent. Kapitaleinkünfte werden somit höher besteuert als Arbeit, also Löhne und Gehälter.
Außerdem ist die Abgeltungssteuer in ihrer derzeitigen Form einfach zu erheben. Das übernehmen die Banken. Darüber hinaus fördert sie bei den Anlegern die private Altersvorsorge und ist daher im Interesse aller Bürger.
4. Steuerwillkür reduzieren
Wenn ein Kunde seinen Burger bei McDonald‘s isst, fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Nimmt er ihn mit, sind es nur die ermäßigten 7 Prozent. Bei Tafelwasser in Flaschen fallen 19 Prozent an, bei Leitungswasser 7 Prozent. Auch Kunstgegenstände und Hotelübernachtungen werden bei der Mehrwertsteuer begünstigt.
Katzen und Hunde werden voll besteuert, Hühner und Hauskaninchen dagegen nur mit dem ermäßigten Satz. Bahnfahrten bis 50 Kilometer werden mit dem ermäßigten Satz besteuert; fährt der Kunde nur einen Kilometer länger, werden 19 Prozent fällig. Die Steuerbegünstigung mag bei Lebensmitteln durchaus Sinn machen, in vielen anderen Bereichen ist sie überflüssig.
5. Unsinnige Ministeuern abschaffen
Steuerzahler, die sich einmal so richtig über den Staat aufregen wollen, sollten bei Gelegenheit das Wort „Steuerspirale“ googeln. Da zeigt das Bundesfinanzministerium, was alles überhaupt besteuert wird. Vieles bringt dem Fiskus jedoch kaum nennenswerte Einnahmen. Das beste Beispiel ist die Jagd- und Fischereisteuer. Deren Aufkommen beläuft sich gerade einmal auf zehn Millionen Euro.