Auch Deutschland beteiligt sich nun an der Umsetzung des automatischen Informationsaustausches über Finanzdaten. Ein Überblick

Die Erweiterung des Informationsaustausches auf EU-Ebene sowie auf globaler Ebene (OECD-Informationsaustausch) wird mit Hochdruck umgesetzt. So hat der Bundestag am 12.11.2015 zwei Gesetzesentwürfe beschlossen.

Einführung

Bereits seit einigen Jahren befindet sich dieses Thema immer wieder weltweit im politischen Fokus. Im Vordergrund steht dabei die Transparenz der Informationen und Daten für den Fiskus. Nach der Umsetzung der Anforderungen von US FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) bei den Finanzinstituten sollen die Steuerhinterziehung durch Nutzung ausländischer Konten weiter eingedämmt werden und damit Kapitaleinkünfte effektiv besteuert werden.

Im Jahr 2002 veröffentlichte die OECD ein Musterabkommen zum steuerlichen Informationsaustausch „Tax Information Exchange Agreement-TIEA“. Es kann Grundlage für zwischenstaatliche Abkommen sein. Nach anfänglicher Zurückhaltung wurde seit 2009 weltweit eine Vielzahl derartiger Abkommen mit den sogenannten Steueroasen-Ländern abgeschlossen. Artikel 5 dieses Abkommens sieht nur die Ersuchensauskunft vor. Das heißt, es werden nur Informationen auf Nachfrage ausgetauscht.

Mögliche Auskunftsarten

  • Ersuchensauskunft: Die Behörde stellt aufgrund einer Einzelfallprüfung bei einer anderen Behörde eine Anfrage zwecks Auskunft bzw. Sachverhaltsaufklärung.
  • Spontanauskünfte: Erteilung einer Auskunft an eine ausländische Behörde aufgrund einer Einzelfallprüfung ohne eine Anfrage der anderen Behörde.
  • Automatische Auskünfte: Regelmäßiger Informationsaustausch zu abstrakt definierten Fallgruppen zwischen Staaten.

Laut Bundesregierung ist zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit jedoch ein automatischer Informationsaustausch erforderlich. Deutschland war deshalb federführend bei der Einführung eines internationalen automatischen Austausches von Steuerdaten.

Am 29.10.2014 haben 50 Staaten und Jurisdiktionen die mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von Informationen über Finanzkonten unterzeichnet. Zu den Unterzeichnerstaaten gehören u. a. die Cayman Islands, Liechtenstein, Luxemburg und die Schweiz.

Die Teilnehmer verpflichten sich ab 2017 Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen, die in einem anderen Staat ansässig sind, an den betreffenden Staat zu übermitteln. Um den beschlossenen Datenaustausch zu ermöglichen, bedarf es innerstaatlicher Regelungen, und so hat das Bundeskabinett im Juli 2015 zwei Gesetzesentwürfe vorgeschlagen, die nun im November 2015 vom Bundestag auf den Weg gebracht wurden.

Gesetz zur mehrseitigen Vereinbarung vom 29.10.2014

Deutschland verpflichtet sich damit, von ansässigen Finanzinstituten Informationen von Konten zu erheben, die sie für in anderen Vertragsstaaten steuerpflichtige Personen führen, und diese Informationen den anderen Vertragsstaaten zur Verfügung zu stellen. Die Mitteilung beinhaltet:

  • Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und -ort,
  • Kontonummer,
  • Jahresendsalden der Finanzkonten und
  • gutgeschriebene Kapitalerträge, einschließlich Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse.

Im Gegenzug verpflichten sich die anderen Vertragsstaaten, Informationen über Finanzkonten von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Personen automatisch zu übermitteln.

Gemäß mehrseitiger Vereinbarung wird Deutschland die Informationen erstmals für 2016 austauschen. Es hat dazu 9 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres Zeit, im September 2017 sollen also die ersten Informationen automatisch ausgetauscht werden.

Die Verwendung der übermittelten Daten unterliegt dabei Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvorschriften. Deutschland hat dabei höchste Anforderungen an den Datenschutz gestellt und behält sich das Recht vor, bei Nichterfüllung des Datenschutzes und der Verwendungsbeschränkungen die Vereinbarung auszusetzen bzw. zu kündigen.

Gesetz zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen

Mit diesem Gesetz kommt die Bundesrepublik in den Besitz der Informationen, die durch die Vereinbarung an die Unterzeichnerstaaten weitergegeben werden sollen. Den Finanzinstituten wird die Pflicht auferlegt dem Bundeszentralamt für Steuern unter Wahrung der Melde- und Sorgfaltspflichten erstmals für das Steuerjahr 2016 bis zum 30.06.2017 (Folgejahre: 30.07.) die erforderlichen Informationen zu übermitteln.

Es wird dabei keine De-minimis-Schwellwerte für Bestandskonten natürlicher Personen geben. Es wird des Weiteren nur auf die Ansässigkeit der Kontoinhaber abgestellt und nicht noch zusätzlich auf die Staatsangehörigkeit. Vor erstmaliger Übermittlung der Daten an das Bundeszentralamt für Steuern sollen Betroffene über die Datenerhebung informiert werden.

Fazit

Der steuerliche Informationsaustausch und damit die weltweite Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen hat große Fortschritte gemacht und wird zukünftig auch noch weiter ausgebaut werden. Damit wird der Druck bei Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit ausländischem Vermögen in naher Zukunft weiter erhöht werden. Es ist nur noch die Frage, wann bzw. wie schnell und zwischen welchen Staaten welche Informationen ausgetauscht werden.

Steuersünder sollten unter Umständen mit einer Selbstanzeige nicht warten, bis es zur ersten Datenübermittlung im September 2017 kommt, sondern schon vorher tätig werden.

Automatischer Informationsaustausch weltweit

Die Länder und Gebiete, die sich zum steuerlichen Informationsaustausch bekannt haben

  • Albanien
  • Andorra
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Aruba
  • Australien
  • Bahamas
  • Barbados
  • Belgien
  • Belize
  • Brasilien
  • Brunei
  • Bulgarien
  • Chile
  • China
  • Costa Rica
  • Curaçao
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Dominica
  • Estland
  • Faröer
  • Finnland
  • Frankreich
  • Ghana
  • Grenada
  • Griechenland
  • Grönland
  • Hongkong
  • Indien
  • Indonesien
  • Irland
  • Island
  • Israel
  • Italien
  • Japan
  • Kanada
  • Katar
  • Kolumbien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Macau
  • Malaysien
  • Malta
  • Marshallinseln
  • Mauritius
  • Mexiko
  • Monaco
  • Neuseeland
  • Niederlande
  • Niue
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Russland
  • San Marino
  • Samoa
  • Saudi Arabien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Seychellen
  • Singapur
  • Sint Maarten
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • Südafrika
  • Südkorea
  • Trinidad und Tobago
  • Tschechische Republik
  • Türkei
  • Ungarn
  • Uruguay
  • USA
  • Vereinigte Arabische
    Emirate
  • Vereinigtes Königreich
  • Kronbesitzungen: Isle of Man,
    Guernsey,
    Jersey
  • Britische Überseegebiete:
    Anguilla, Bermuda, British Virgin Islands,
    Cayman Islands, Gibraltar, Montserrat, Turks & Caicos Islands
  • Zypern

(Stand: 10/2015)