Es gibt es in diesem und im nächsten Jahr ein paar Steuersenkungen. Umgekehrt drohen jedoch auch Erhöhungen.
Der Bund hat 2019 einen Rekordüberschuss im Haushalt verbucht. Die Rufe nach einer Steuerentlastung der Bürger werden immer lauter. Zumindest ein wenig mehr Netto vom Brutto wird es geben. Ein Überblick.
Mitte Januar verkündete Bundesfinanzminister Olaf Scholz: Allein der Bund hat im vergangenen Jahr 13,5 Milliarden Euro mehr Steuern eingenommen als Ausgaben getätigt. Dazu kamen noch einmal 5,5 Milliarden Euro, die bewilligt waren, aber nicht abflossen - macht einen Gesamtüberschuss von 19 Milliarden Euro. Das ist Rekord. Die Länder und Kommunen dürften ebenfalls insgesamt ein Plus erwirtschaftet haben - hier liegen die Daten allerdings noch nicht vor. Vor diesem Hintergrund ist eine Entlastung der Steuerzahler mehr als überfällig. Tatsächlich gibt es in diesem und im nächsten Jahr ein paar Steuersenkungen. Umgekehrt drohen jedoch auch Erhöhungen.
Bahnfahren wird preiswerter
Seit dem 1. Januar 2020 gilt für Bahntickets nur noch der verminderte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Da die Bahn auf die sonst zum Jahresanfang üblichen Preiserhöhungen dieses Mal verzichtet hat, verbilligen sich durch die Steuersenkung die Preise für die Fahrkarten um durchschnittlich zehn Prozent. Im Gegenzug steigt allerdings die Steuer auf Flugtickets. Diese verteuern sich ab dem 1. April abhängig von der Entfernung. Beides soll dem Klimaschutz dienen und sich aus Sicht des Bundes in etwa ausgleichen.
Förderung von E-Autos
Ein weiterer Teil des Klimapakets ist, dass elektrisch angetriebene Dienstwagen seit Jahresanfang noch stärker steuerlich begünstigt werden. Nutzen die Fahrer die Autos auch privat, müssen sie bei reinen Stromern nur noch 0,25 Prozent des Listenpreises pro Monat als Einkommen versteuern. Vorher waren es 0,5 Prozent. Bei Verbrennern gilt nach wie vor die Ein-Prozent-Regel. Außerdem soll für Privatpersonen die Kaufprämie für Elektro-Autos von 4.000 auf 6.000 Euro steigen. Gleichzeitig bleibt das Aufladen von privaten E-Autos am Arbeitsplatz von der Steuer befreit.
Job-Ticket steuerfrei
Seit Jahresanfang sind Job-Tickets nicht mehr zu versteuern. Allerdings werden sie dann auf die Entfernungspauschale angerechnet. Alternativ kann das Job-Ticket auch pauschal mit 25 Prozent versteuert werden - dann entfällt die Anrechnung auf die Entfernungspauschale.
Preiswerter Lesen
Die Nutzung von E-Books und E-Papers ist ebenfalls günstiger. Bei ihnen gilt seit Anfang Januar nur noch der verminderte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Mögliche Preiserhöhungen der Verlage außen vorgelassen, sollte die Preise für die Endkunden somit um rund zehn Prozent sinken. Der Mehrwertsteuersatz auf Hygieneartikel für Frauen wurde ebenfalls gesenkt.
Steuerbonus fürs Bauen
Bereits seit August 2019 gilt für Investitionen in Neubauwohnungen eine Sonderabschreibung. Hier können neben der weiter geltenden linearen Abschreibung (zwei Prozent jährlich) vier Jahre lang zusätzlich fünf Prozent per annum als Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Die AfA steigt somit für die ersten vier Jahre von bislang 8 auf 28 Prozent.
Höhere Verpflegungsmehraufwendungen
Seit dem 1. Januar gilt eine Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei beruflichen Auswärtstätigkeiten oder bei einer doppelten Haushaltsführung. Der Satz für Abwesenheitstage ohne Übernachtung, aber mit mehr als acht Stunden steigt von 12 auf 14 Euro. Bei mindestens 24 Stunden erfolgte eine Erhöhung von 24 auf 28 Euro.
Weniger Einkommenssteuer
Ab dem Jahr 2021 verschiebt sich der Einkommenssteuertarif etwas zugunsten der Steuerzahler. So erhöht sich der Grundfreibetrag von bislang 9.168 auf dann 9.408 Euro. Für Ehepartner und eingetragene Lebensgemeinschaften gilt der doppelte Betrag. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift dann für Alleinstehende ab 57.051 statt wie bisher ab 55.961 Euro. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag analog. Insgesamt bringt das den Steuerzahlern eine Entlastung von schätzungsweise 4,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Solidaritätszuschlag entfällt zum Teil ab 2021
Für angeblich 90 Prozent der Steuerzahler soll ab dem kommenden Jahr der Solidaritätszuschlag wegfallen. Dieser beläuft sich bislang auf 5,5 Prozent der Einkommenssteuer. Von der Teil-Abschaffung profitieren auch Selbstständige und kleinere Personengesellschaften. Zu einer vollständigen Streichung dieser Sondersteuer konnte sich die Regierung bislang nicht durchringen.
Neue Steuer für Aktionäre
Zwar meinen fast alle Parteien unisono, dass die private Altersvorsorge wichtig sei und gefördert werden solle. Praktisch geschieht jedoch das genaue Gegenteil. Voraussichtlich wird ab 2021 die sogenannte Finanztransaktionssteuer eingeführt. Dann müssen Investoren beim Kauf von Aktien zusätzlich mindestens 0,2 Prozent des Kaufpreises an den Fiskus abführen. Das gilt allerdings nur bei Unternehmen mit einem Börsenwert von mehr als einer Milliarde Euro. Diese Aktiensteuer trifft vor allem private Kleinanleger. Spekulative Derivate sind übrigens von dieser Steuer ausgenommen. Deshalb macht derzeit Österreich gegen dieses europäische Steuer-Projekt Front.
Unter dem Strich bleibt der große Wurf wieder einmal aus. Weder ringt sich der Gesetzgeber dazu durch, das Steuersystem grundlegend zu vereinfachen noch findet eine Entlastung der Steuerzahler im größeren Stil statt - trotz der Rekordüberschüsse des Staates.