bdp berät in Japan deutschen Mandanten bei Kooperationsvertrag mit japanischem Konzern
Ein deutscher mittelständischer bdp-Mandant plant, mit einem japanischen Konzern einen Kooperationsvertrag zur Erbringung von Leistungen im asiatischen Raum abzuschließen. Hierzu waren zunächst die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abzuklären: das gesamte Marktvolumen, die am Markt erzielbaren Preise, die Abgrenzungen zwischen den vom deutschen Unternehmen und den vom japanischen Konzern zu erbringenden Leistungen. Hierzu fanden Verhandlungen in der japanischen Konzernzentrale in Tokio (Bild oben) statt. Als deren Ergebnis sind von bdp mit dem Mandanten weitere Berechnungen durchzuführen und mit den japanischen Partnern zu besprechen.
Für die weiteren Detailarbeiten und Ausarbeitung des Vertragswerkes kann bdp für seinen Mandanten auf das japanische Mitglied von EuropeFides (Bild unten) zurückgreifen, sodass sichergestellt werden kann, dass der Vertrag auch nach japanischem Recht ausgestaltet wird.
bdp ist Gründungsmitglied von EuropeFides und kann so deutsche Mandanten international kompetent beraten. Dabei werden sowohl die speziellen wirtschaftlichen Gegebenheiten des deutschen Mandanten als auch die regionalspezifischen Besonderheiten des jeweiligen ausländischen Staates berücksichtigt.